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  Hausordnung Frauenhaus  
     
  1. Die Aufnahme in das Flüchtlingsheim erfolgt ausnahmslos über die Flüchtlingskoordination beim Amt der Tiroler Landesregierung. Die Belegung der Zimmer sowie die Zimmereinteilung erfolgt über die Heimleitung/Betreuung.
2. Jede/r Asylwerber/in muss für einen Haus- bzw. Zimmerschlüssel eine Kaution von 30 € hinterlegen, die beim Verlassen des Hauses wieder ausbezahlt wird. Der Verlust des Haus- bzw. Zimmerschlüssels ist unverzüglich dem Heimleiter zu melden. In diesem Fall wird die Kaution einbehalten.
3. Der Heimleitung und dem Betreuungspersonal ist jederzeit der Zutritt zu den einzelnen Zimmern zu gewähren. Den Anordnungen der Heimleitung ist Folge zu leisten.
4. Beabsichtigt der/die Bewohner/in sich 1 Tag an einem anderen Ort aufzuhalten, muss er die Heimleitung davon in Kenntnis setzen. Eine nicht gemeldete Abwesenheit von mehr als 3 Tagen hat die Entlassung zur Folge.
5. Jede/r Bewohner/in verpflichtet sich, ab 22.00 Uhr auf die Zimmerlautstärke zu achten.
6. Besucher/innen haben sich bei der Heimleitung oder beim GFE-Sicherheitsbediensteten an- und abzumelden. Sie haben spätestens um 22.00 das Haus zu verlassen. Das Nächtigen des Besuches ist nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit Entlassung geahndet.
7. Jede/r Bewohner/in des Flüchtlingsheimes ist verpflichtet, sein eigenes Zimmer sauber zu halten.
8. Den Bewohner/innen steht der Garten und die Umgebung zur Verfügung. Jede/r hat dafür zu sorgen, dass dieser Bereich sauber gehalten wird.
8. Die Küche, Sanitäranlagen und der Waschraum müssen von jedem Benützer sauber hinterlassen werden, ebenso die TV-Räume; so müssen z.B. Aschenbecher gereinigt werden, leere Dosen, Flaschen, Gläser entsorgt werden.
10. Die regelmäßige Reinigung der gemeinschaftlich benützten Räume ist durch einen wöchentlichen Putzplan geregelt und muss bis 11.00 vormittags erledigt werden. Bei Nichteinhaltung des Putzplanes erfolgt ein Abzug vom Verpflegungsgeld. Bei wiederholter Nichteinhaltung des Putzplanes erfolgt die Verlegung in ein Gasthaus.
11. Ab 22.00 Uhr darf nicht mehr geputzt, gewaschen oder gekocht werden, geduscht und kein Zähneputzen ebenso das Zimmer verlassen u. WC-Gang.
12. 2x jährlich wird von der Hausgemeinschaft ein umfassender Hausputz organisiert und durchgeführt.
13. In den Zimmern ist das Kochen verboten.
14. Auf die Zimmereinrichtung ist zu achten. Für Schäden in – und außerhalb des Hauses hat der/die Asylwerber/in selbst aufzukommen.
15. Die Bettwäsche ist spätestens nach 14 Tagen zu wechseln bzw. selbst zu waschen.
16. Die Müllordnung ist einzuhalten. Der Müll ist ausnahmslos in den Containern vor dem Haus zu trennen (Glas/Papier/Plastik/Metall/Biomüll/Restmüll).
Sperrmull muss sofort beim Recyclinghof Rossaugasse (Haus nebenan) entsorgt bzw. abgegeben werden.
Die Einkaufswagen müssen sofort wieder zurückgebracht werden. Wird die Mülltrennung nicht eingehalten, muss man mit Verpflegungsgeldentzug rechnen.
17. Das Taschengeld/Verpflegsgeld wird am 1. Dienstag des Monats ausbezahlt. Ohne persönliche Anwesenheit erfolgt keine Auszahlung.
18. Die Teilnahme an den Hausbesprechungen (Meetings) ist verpflichtend. Pro Familie muss mindestens 1 Person anwesend sein. 
19. Eltern tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder (siehe Merkblatt).
20. Die Brandmeldeanlage und die entsprechenden Vorschriften sind genauestens einzuhalten. Bei Brandgefahr ist das Haus sofort zu verlassen und die Fluchtausgänge zu benützen. Wer aus Selbstverschulden einen Brandalarm auslöst, muss die Kosten der Feuerwehr selbst übernehmen.
21. Schlägereien, Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum oder –besitz sowie Diebstähle führen zur Anzeige bzw. sofortigen Entlassung.
22. Wasserhähne müssen immer zugedreht werden.
23. Ab 22.00 ist die Haustür zu verschließen.
24. Bewohnerinnen, die nach 21.00 Uhr das Haus verlassen möchten, müssen sich beim GFE-Sicherheitsbediensteten abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden. Ein Zuwiderhandeln wird mit Entlassung geahndet.
25. Während der Nacht hat der Diensthabende vom Sicherheitsdienst das Recht auf Zimmerkontrolle.
26. Das Verlassen des Hauses über die Fluchttüren ist zu keiner Tages- oder Nachtzeit gestattet. Nur im Notfall sind die Fluchtausgänge zu benützen.
27. Eine Inventarliste ist zu unterschreiben. Auf die Zimmereinrichtung ist zu achten. Bei Auszug ist das Zimmer ordentlich und komplett zu übergeben.
28. Arztbesuche müssen bei der Heimleitung gemeldet werden. Diese sorgt für Termine.
29. Bürozeiten sind einzuhalten.
30. Männerbesuch ist nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit Verlegung in ein Gasthaus geahndet.
31. Der Besitz scharfer und spitzer Gegenstände, welche als Waffen verwendet werden können, ist im Haus verboten.
32. In den Zimmern dürfen nur die heimeigenen Möbel verwendet werden. Es sind keine Großmöbel wie Couch, Betten, Kästen usw. gestattet.
33. Der Betrieb und Besitz von Kraftfahrzeugen ist verboten.
34. Mit der Unterzeichnung der Hausordnung verpflichtet sich jede/r Bewohner/in, diese anzuerkennen und einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Hausordnung kann die Entlassung zur Folge haben.
35. Jede/r Bewohner/in soll in Eigenverantwortung und Eigeninitiative zum Gemeinschaftsleben beitragen.
 
Die Heimleitung
Datum
Unterschrift
 
     
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