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1.
Die Aufnahme in das Flüchtlingsheim erfolgt
ausnahmslos über die Flüchtlingskoordination
beim Amt der Tiroler Landesregierung. Die
Belegung der Zimmer sowie die Zimmereinteilung
erfolgt über die Heimleitung/Betreuung.
2. Jede/r Asylwerber/in muss für einen Haus-
bzw. Zimmerschlüssel eine Kaution von 30
hinterlegen, die beim Verlassen des Hauses wieder
ausbezahlt wird. Der Verlust des Haus- bzw.
Zimmerschlüssels ist unverzüglich dem
Heimleiter zu melden. In diesem Fall wird die
Kaution einbehalten.
3. Der Heimleitung und dem Betreuungspersonal ist
jederzeit der Zutritt zu den einzelnen Zimmern zu
gewähren. Den Anordnungen der Heimleitung ist
Folge zu leisten.
4. Beabsichtigt der/die Bewohner/in sich 1 Tag an
einem anderen Ort aufzuhalten, muss er die
Heimleitung davon in Kenntnis setzen. Eine nicht
gemeldete Abwesenheit von mehr als 3 Tagen hat
die Entlassung zur Folge.
5. Jede/r Bewohner/in verpflichtet sich, ab 22.00
Uhr auf die Zimmerlautstärke zu achten.
6. Besucher/innen haben sich bei der Heimleitung
oder beim GFE-Sicherheitsbediensteten an- und
abzumelden. Sie haben spätestens um 22.00 das
Haus zu verlassen. Das Nächtigen des Besuches
ist nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit
Entlassung geahndet.
7. Jede/r Bewohner/in des Flüchtlingsheimes ist
verpflichtet, sein eigenes Zimmer sauber zu
halten.
8. Den Bewohner/innen steht der Garten und die
Umgebung zur Verfügung. Jede/r hat dafür zu
sorgen, dass dieser Bereich sauber gehalten wird.
8. Die Küche, Sanitäranlagen und der Waschraum
müssen von jedem Benützer sauber hinterlassen
werden, ebenso die TV-Räume; so müssen z.B.
Aschenbecher gereinigt werden, leere Dosen,
Flaschen, Gläser entsorgt werden.
10. Die regelmäßige Reinigung der
gemeinschaftlich benützten Räume ist durch
einen wöchentlichen Putzplan geregelt und muss
bis 11.00 vormittags erledigt werden. Bei
Nichteinhaltung des Putzplanes erfolgt ein Abzug
vom Verpflegungsgeld. Bei wiederholter
Nichteinhaltung des Putzplanes erfolgt die
Verlegung in ein Gasthaus.
11. Ab 22.00 Uhr darf nicht mehr geputzt,
gewaschen oder gekocht werden, geduscht und kein
Zähneputzen ebenso das Zimmer verlassen u.
WC-Gang.
12. 2x jährlich wird von der Hausgemeinschaft
ein umfassender Hausputz organisiert und
durchgeführt.
13. In den Zimmern ist das Kochen verboten.
14. Auf die Zimmereinrichtung ist zu achten. Für
Schäden in und außerhalb des Hauses hat
der/die Asylwerber/in selbst aufzukommen.
15. Die Bettwäsche ist spätestens nach 14 Tagen
zu wechseln bzw. selbst zu waschen.
16. Die Müllordnung ist einzuhalten. Der Müll
ist ausnahmslos in den Containern vor dem Haus zu
trennen
(Glas/Papier/Plastik/Metall/Biomüll/Restmüll).
Sperrmull muss sofort beim Recyclinghof
Rossaugasse (Haus nebenan) entsorgt bzw.
abgegeben werden.
Die Einkaufswagen müssen sofort wieder
zurückgebracht werden. Wird die Mülltrennung
nicht eingehalten, muss man mit
Verpflegungsgeldentzug rechnen.
17. Das Taschengeld/Verpflegsgeld wird am 1.
Dienstag des Monats ausbezahlt. Ohne persönliche
Anwesenheit erfolgt keine Auszahlung.
18. Die Teilnahme an den Hausbesprechungen
(Meetings) ist verpflichtend. Pro Familie muss
mindestens 1 Person anwesend sein.
19. Eltern tragen die alleinige Verantwortung
für ihre Kinder (siehe Merkblatt).
20. Die Brandmeldeanlage und die entsprechenden
Vorschriften sind genauestens einzuhalten. Bei
Brandgefahr ist das Haus sofort zu verlassen und
die Fluchtausgänge zu benützen. Wer aus
Selbstverschulden einen Brandalarm auslöst, muss
die Kosten der Feuerwehr selbst übernehmen.
21. Schlägereien, Alkoholmissbrauch,
Drogenkonsum oder besitz sowie Diebstähle
führen zur Anzeige bzw. sofortigen Entlassung.
22. Wasserhähne müssen immer zugedreht werden.
23. Ab 22.00 ist die Haustür zu verschließen.
24. Bewohnerinnen, die nach 21.00 Uhr das Haus
verlassen möchten, müssen sich beim
GFE-Sicherheitsbediensteten abmelden und bei der
Rückkehr wieder anmelden. Ein Zuwiderhandeln
wird mit Entlassung geahndet.
25. Während der Nacht hat der Diensthabende vom
Sicherheitsdienst das Recht auf Zimmerkontrolle.
26. Das Verlassen des Hauses über die
Fluchttüren ist zu keiner Tages- oder Nachtzeit
gestattet. Nur im Notfall sind die
Fluchtausgänge zu benützen.
27. Eine Inventarliste ist zu unterschreiben. Auf
die Zimmereinrichtung ist zu achten. Bei Auszug
ist das Zimmer ordentlich und komplett zu
übergeben.
28. Arztbesuche müssen bei der Heimleitung
gemeldet werden. Diese sorgt für Termine.
29. Bürozeiten sind einzuhalten.
30. Männerbesuch ist nicht gestattet. Ein
Zuwiderhandeln wird mit Verlegung in ein Gasthaus
geahndet.
31. Der Besitz scharfer und spitzer Gegenstände,
welche als Waffen verwendet werden können, ist
im Haus verboten.
32. In den Zimmern dürfen nur die heimeigenen
Möbel verwendet werden. Es sind keine
Großmöbel wie Couch, Betten, Kästen usw.
gestattet.
33. Der Betrieb und Besitz von Kraftfahrzeugen
ist verboten.
34. Mit der Unterzeichnung der Hausordnung
verpflichtet sich jede/r Bewohner/in, diese
anzuerkennen und einzuhalten. Die Nichteinhaltung
der Hausordnung kann die Entlassung zur Folge
haben.
35. Jede/r Bewohner/in soll in Eigenverantwortung
und Eigeninitiative zum Gemeinschaftsleben
beitragen.
Die Heimleitung
Datum
Unterschrift |
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